
Im 15. Jahrhundert diente Burghausen als Zweitresidenz der Herzöge von Bayern-Landshut und Wohnsitz ihrer fürstlichen Gemahlinnen. Diese wurden hierhin nicht abgeschoben, sondern führten ein standesgemäßes höfisches Leben. Eine Hofordnung von 1471 belegt einen umfangreichen Hofstaat zur Verwaltung der Burg und zu Diensten der Herzogin und ihres Frauenhofs.
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